Aus der Gemeinderratssitzung vom 07.10.2019

Kurzbericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 07.10.2019

 

2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

a)
Das Grundstück Fl.Nr. 1014/T der Gemarkung Rosenhof wurde veräußert.
 
b)
Der Winterdienstvertrag mit der Fa. Troll, Tiefbrunn, wurde verlängert.
 
c)
Verschiedene Themen der überörtlichen Rechnungsprüfung zum Kindergarten „St. Michael“ in Moosham
 

Informationen der Bayernwerk Regio Energie GmbH zum Regionalen Strommarkt

Die Bayernwerk Regio Energie GmbH stellte die Möglichkeiten des regionalen Strommarkts vor. Das Thema diente der Information.

 

Neuaufstellung Flächennutzungs- mit Landschaftsplan

Es wurden die eingegangen Stellungnahmen anlässlich der öffentlichen Auslegung mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange behandelt und abgewogen. Die Planung wurde festgestellt und wird zur Genehmigung beim Landratsamt Regensburg eingereicht.

 

Bebauungsplan Rosenhof Ost III

Es wurden die eingegangen Stellungnahmen anlässlich der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange behandelt und abgewogen.

Die neue Planfassung mit Stand 07.10.2019 wurde gebilligt. Die Verwaltung wird den 2. Verfahrensschritt (nochmalige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) durchführen.

 

Antrag des FC Mintraching zur Übernahme der alten Sporthalle

Der FC Mintraching hat die Übernahme der alten Sporthalle beantragt. Für die Nutzung und Integration des Fitnessstudios mit Büro sind größere Umbaumaßnahmen notwendig. Mit Eigenleistungen werden die Kosten für die erste Baumaßnahme (Entkernen der Kabinen und Geräteräume, Errichtung Fitnessstudio, Büro und sanitäre Anlagen, Erneuerung der Heizung) mit 244.000,-- € geschätzt. Es wurde um einen Zuschuss von 90 % gebeten. Die laufenden künftigen Unterhaltskosten werden mit 25.000,-- € / Jahr geschätzt. Diese sollten mit 40 % bezuschusst werden, max. 10.000 €.

Vom Gemeinderat wurde die grundsätzliche Förderfähigkeit festgestellt mit einem Fördersatz von 60 %. Alle Fördermöglichkeiten, insbesondere durch den BLSV, sind zu prüfen und mit einem Finanzierungsplan vorzulegen. Das Objekt kann dem Verein mit einem Erbbaurechtsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 50 Jahren übergeben werden. Der Verein wird damit einem Eigentümer mit allen Verkehrssicherungspflichten gleichgestellt und kann Untervermietungen gegen Gebühr selbst vornehmen. Die Betriebskosten (Unterhalt und Bewirtschaftung) werden nicht bezuschusst.

 

Übernahme der Bewirtschaftungskosten des Vereinsheimes für den SV Moosham

Der SV Moosham hat eine Übernahme der Bewirtschaftungskosten des Vereinsheimes in Höhe von 799,-- € / Monat beantragt. Zur Begründung hat der Verein angeführt, dass die Kosten für die neue Turnhalle des FC Mintraching und des FC Rosenhof-Wolfskofen seines Wissens zum größten Teil von der Gemeinde übernommen werden.

Dieser Antrag wurde vom Gemeinderat abgelehnt, weil lfd. Unterhaltungskosten nicht bezuschusst werden können.

 

 

Für den Inhalt:

07.10.2019

 

Hernitschek Karl-Heinz

Geschäftsleitung